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CompuGroup Österreich GmbH
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W: www.CompuGroup.at

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CompuGroup Österreich GmbH

1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der CompuGroup Österreich GmbH und dem Kunden, welcher CompuGroup mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt und/oder von CompuGroup EDV-Waren (Hardware und/oder Software) oder andere Handelswaren bestellt hat.
1.2. Sie gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr auch insoweit, als bei einem Einzel- oder Teilauftrag im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen auf sie nicht besonders Bezug genommen wird.
1.3. Die vorliegenden Bedingungen gelten, soweit nicht separate schriftliche Vereinbarungen zwischen CompuGroup und dem Kunden etwas Abweichendes vorsehen.

2. Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote von CompuGroup sind grundsätzlich freibleibend.
2.2. Alle Aufträge und Vereinbarungen müssen durch den Kunden schriftlich und firmenmäßig gezeichnet sein.
2.3. Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.

3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Die Urheberrechte an den vereinbarten Lieferungen und Leistungen (Softwareprogramme, Dokumentationen etc.) stehen CompuGroup oder deren Lizenzgebern zu. Bei Softwarekauf erhält der Kunde nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Bei Softwaremiete erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzt ist. Die CompuGroup Software darf – je nach Vereinbarung – auf einem oder mehreren Arbeitsplätzen, jedoch nur zu eigenen Zwecken genutzt werden.
3.2. Soweit CompuGroup Produkte liefert, deren Urheberrechte bei Lieferanten der CompuGroup liegen, anerkennt der Kunde die Lizenzbedingungen/Nutzungsbedingungen und Vorschriften dieser Lieferanten. Die Lizenzbedingungen sind regelmäßig den Software- oder Hardware-Produkten beigefügt. Falls und soweit der Kunde derartige Bedingungen nicht anerkennen will, ist er verpflichtet, die unter solchen zusätzlichen Bedingungen gelieferten Produkte unbenützt und originalverpackt innerhalb von 7 Tagen porto- und spesenfrei an CompuGroup zurückzusenden.
3.3. Jede über die vertraglich vereinbarte bzw. bestimmungsgemäße Benutzung hinausgehende Nutzung der CompuGroup Software und jede entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist unzulässig. Eine Übertragung der Nutzungsrechte kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CompuGroup erfolgen.
3.4. Die eingeräumten Nutzungsrechte können von CompuGroup aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn der Kunde die Urheberrechte von CompuGroup verletzt, mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug bleibt oder sonst gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrags verstößt. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Software und
sämtliche Kopien zu löschen und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen.

4. Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – in Euro (€) exklusive Umsatzsteuer und gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Für Expresslieferungen (innerhalb 48 Stunden) wird ein Expresszuschlag von € 37.- verrechnet. Bei Bestellungen unter einem Bestellwert von € 109.- wird ein Mindermengenzuschlag von € 13.- verrechnet.
4.2. Bei Dienstleistungen (Schulungen, Seminare, Hard- und Software-Installationen etc.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen oder pauschal gemäß individueller Vereinbarung verrechnet.
4.3. Die durch CompuGroup gelegten Rechnungen sind prompt nach bzw. spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Teillieferungen ist CompuGroup berechtigt, mehrere Teilrechnungen auszustellen.
4.4. Bei Zahlungsverzug ist CompuGroup berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Weiters ist CompuGroup berechtigt, laufende Arbeiten vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Mahnspesen in Höhe von € 15.- je Mahnung und darüber hinaus alle angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen. Nach Zahlungsverzögerung von mehr als 6 Wochen ab Rechnungsstellung können weitere Lieferungen nur mehr per Nachnahme erfolgen, wobei ein Zuschlag von € 15.- verrechnet wird.
4.5. Allfällige Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen müssen innerhalb von vier Wochen ab Zugang schriftlich oder per E-Mail bei CompuGroup geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkenntnis der Rechnung.
4.6. Gegen Ansprüche von CompuGroup kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten oder von CompuGroup anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die von CompuGroup an den Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung im Eigentum der CompuGroup. Ein Zugriff Dritter auf vorbehaltenes Eigentum ist durch den Kunden unverzüglich anzuzeigen.

6. Lieferbedingungen
6.1. CompuGroup ist bemüht, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren und sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre von CompuGroup, die sie an der Erbringung der gegenständlichen Leistung hindern, verlängern für ihre Dauer die Lieferfrist. Dies gilt insbesondere auch bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden, der zu den angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen und Vorarbeiten vollständig zur Verfügung zu stellen hat.
6.2. Teillieferungen sind prinzipiell zulässig und können auch als solche fakturiert werden.

7. Rücktritt vom Vertrag
Auftragsstornos durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch CompuGroup zulässig und berechtigen CompuGroup, neben den bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswertes in Rechnung zu stellen.

8. Gewährleistungen
8.1. CompuGroup gewährleistet, dass die Software die in der Programmbeschreibung und den Benutzerhandbüchern angeführten Funktionen enthält und die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllt. CompuGroup übernimmt keine Gewährleistung für einen ununterbrochenen oder fehlerlosen Betrieb der Software.
8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung (bzw. Download der Software via Internet) oder ab Erkennbarkeit anzuzeigen. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert erfolgen.
8.3. CompuGroup wird allfällige Mängel je nach Schwere des gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder Austausch (nach Wahl von CompuGroup) beheben. Sollte CompuGroup den Mangel nicht auf wirtschaftlich vertretbare Weise innerhalb angemessener Frist beheben können, kann der Kunde die Rücknahme des Produkts gegen Erstattung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.4. Bei Abschluss eines Software- / Hardwarewartungsvertrags erfolgt die Mängelbehebung im Rahmen der laufenden Wartung nach den Bedingungen jenes Vertrags. Im Fall der Softwaremiete ist der Abschluss eines Softwarewartungsvertrags verpflichtend.
8.5. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossenen bei nachträglichen Veränderungen der Software durch den Kunden, Manipulationen an gelieferter Hardware und bei Fehlern, Störungen oder Schäden, die in der Sphäre des Kunden liegen und beispielsweise aufgrund unsachgemäßer Bedienung, Verwendung ungeeigneter Datenträger oder durch geänderte Betriebssystemkomponenten entstehen.

9. Haftungsbestimmungen
9.1. CompuGroup haftet für Schäden, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9.2. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt. Der Auftragswert ist bei Kauf- oder Werkverträgen das Entgelt für die Lieferung des Vertragsgegenstandes, bei Miet-, Wartungsverträgen oder anderen Dauerschuldverhältnissen das durchschnittliche Jahresentgelt.
9.3. Eine Haftung für Folgeschäden (insb. Daten- und Programmverlust), bloße Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zulässig ist. Sofern ein solcher Ausschluss nicht zulässig ist, gilt die Haftungsbeschränkung gemäß oben 9.2. vereinbart.
9.4. CompuGroup haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Kassen, der Ärzte- oder Apothekerkammer oder Dritten zur Verfügung gestellten und durch CompuGroup nach bestem Wissen erfassten Daten. Keinesfalls haftet CompuGroup für etwaige Schäden, die durch inkorrekte oder unvollständige Datenübermittlung entstehen könnten.
9.5. Soweit der Kunde CompuGroup Datenträger (Tapes, Disketten, CD-ROMS usw.) zur Verfügung stellt, darf es sich nur um Duplikate und nicht um Unikate handeln. Für die Beschädigung oder Zerstörung von Datenträgern infolge technischer Defekte oder höherer Gewalt haftet CompuGroup nicht.

10. Installation und Schulung
Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ist die Installation der gelieferten Hard- und Software, ebenso wie die Schulung des Kunden und seiner Mitarbeiter nicht im Leistungsumfang des Vertrags enthalten. Auf Wunsch des Kunden wird CompuGroup Installationen und Schulungen gegen gesondertes Entgelt durchführen (siehe oben 4.2).

11. Datenschutz, Zustimmung zu Werbesendungen
11.1. CompuGroup verpflichtet seine Mitarbeiter, die jeweils geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) einzuhalten.
11.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass CompuGroup seine persönliche Daten (Name, Adresse, Wohnort, E-Mail Adresse, Telefonnummer) für Marketingzwecke verarbeitet. Der Kunde erklärt sich einverstanden, von CompuGroup Informationen und Werbung über die von CompuGroup angebotenen Produkte und Dienstleistungen im angemessenen Umfang per Post, Telefon, Telefax und E-Mail zu erhalten. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.

12. Vertragsänderung
12.1. Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise sind im Internet unter www.compugroup.at abrufbar und können jederzeit von CompuGroup angefordert werden.
12.2. CompuGroup behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisänderungen vorzunehmen. CompuGroup wird den Kunden rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen zwei Wochen ab Zugang schriftlich widerspricht. CompuGroup wird den Kunden darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
12.3. Änderungen oder Ergänzungen der Verträge zwischen CompuGroup und dem Kunden können ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Abweichende mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nicht verbindlich.

13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt und bleiben die darauf gegründeten Verträge bestehen.
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen CompuGroup und dem Kunden kommt österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN- Kaufrechts zur Anwendung. Soweit diese Bedingungen nichts anderes vorsehen, finden die Vorschriften des österreichischen Handelsrechtes ergänzend Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen des Kunden mit der CompuGroup wird als Gerichtsstand Steyr vereinbart. CompuGroup ist indessen berechtigt, den Kunden nach ihrer Wahl auch bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
 

 

Softwarewartungsvertrag

1. Präambel
1.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Wartung der im Einsatz befindlichen CompuGroup-Software.
1.2. Der Wartungsumfang bezieht sich ausschließlich auf die angekauften Softwaremodule. Die Wartung nachträglich gekaufter Module oder       zusätzlicher sonstiger CompuGroup Software, unterliegt ebenfalls diesen Bestimmungen. 
1.3. Software anderer Hersteller und Hardware ist von der Wartung nicht umfasst, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.

2. Dauer und Gültigkeit
2.1. Der Wartungsvertrag tritt ab Lieferung und Installation (Dokumentation gemäß Lieferschein) in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt entsteht auch die Zahlungspflicht des Kunden, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.2. Der Wartungsvertrag wird auf die Dauer von 12 (zwölf) Monaten abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich anschließend um jeweils weitere 12 (zwölf) Monate, sofern der Vertrag nicht spätestens 3 (drei) Monate vor Ablauf dieser Periode von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Bei Softwaremiete richtet sich die Dauer des Wartungsvertrags ausschließlich nach der vertraglichen Nutzungsdauer der Software.
2.3. CompuGroup behält sich die jederzeitige Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug bleibt oder sonst gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrags verstößt, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

3. Wartungsleistungen
3.1. Alle CompuGroup Softwaremodule unterliegen einer laufenden Weiterentwicklung im Sinne einer Verbesserung vorhandener und Entwicklung zusätzlicher Funktionen aufgrund von Anregungen und Wünschen der Praxis, neuer Systemsoftware und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Umsetzung von Neuerungen wird durch CompuGroup realisiert, wenn dies nach Ansicht von CompuGroup für eine breite Anwenderanzahl vorteilhaft ist und liegt ausschließlich im Ermessen von CompuGroup.
3.2. Der Umfang der Wartungsleistungen umfasst:
3.2.1. Das Programm in betriebsbereitem Zustand halten bzw. wieder in diesen versetzen, solange keine unerlaubten Eingriffe seitens des Kunden erfolgt sind.
3.2.2. Lieferung verfügbarer Updates (Verbesserungen, Fehlerbehebungen etc.) und deren Dokumentation. Dies gilt jedoch nur für Module, die von diesem Vertrag gemäß Punkt 2.1. umfasst sind, nicht jedoch für neue Module oder Geräteeinbindungen.
3.2.3. Regelmäßige Informationen über neue Programme bzw. neue Programmversionen.
3.2.4. Laufende Information über bestehende, neu gemeldete und korrigierte Programmfehler.
3.2.5. Aufrechterhaltung der „Telefonhotline“ von Montag bis Donnerstag 07:30-16:00 Uhr und Freitag 7:30-14:30 Uhr. Während dieser Zeiten wird dem Kunden kostenlose telefonische Hilfestellung betreffend die CompuGroup Produkte gewährt, grundsätzliche Schulungen und Programm- oder Modulinstallationen sind hiervon jedoch nicht umfasst.
3.2.6.Einrichtung eines telefonischen Bereitschaftsdienstes für Notfälle außerhalb der regulären Hotline-Zeiten (24 Stunden-Verfügbarkeit an 7 Tage/Woche).
3.2.7. Unterstützung bei der Rekonstruierung von Daten nach programmbedingten Abstürzen. Bei durch Anwendungsfehlern verursachten Abstürzen sind diese Leistungen jedoch kostenpflichtig.
3.2.8. Kostenlose Hilfestellung über Fernwartung (Modem), wenn der Kunde die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
3.2.9. Die Wartungsleistungen (Fehlerbehebungen, Wiederherstellung des betriebsbereiten Zustands etc.) erfolgen generell telefonisch oder – soweit notwendig und technisch möglich – per Fernwartung. Eine Vor-Ort Wartung erfolgt nur bei Auftreten schwerwiegender softwaretechnischer Probleme, die telefonisch oder über Fernwartung nicht bereinigt werden können.

4. Einschränkungen der Wartungsleistung
Folgende Leistungen sind nicht vom Umfang der Softwarewartung umfasst und werden jedenfalls gesondert in Rechnung gestellt gemäß den jeweils gültigen Tarifen (Arbeitszeit, Wegzeit, Schulung):
4.1. Arbeiten, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter bzw. aufgrund von Computerviren am Programm notwendig wurden.
4.2. Arbeiten, die zur optischen Abänderung der Masken auf besonderen Kundenwunsch hin vorgenommen werden.
4.3. Hard- und Software-Installations- und Schulungseinsätze
4.4. Störungsbehebungen, die durch die Hardware, das Netzwerk oder das Betriebssystem verursacht wurden.
4.5. Technische Änderungen oder Anpassungen, die aufgrund Betriebssystemwechsel oder Sonderanpassungen bzw. speziellen Kundenwunsches durchgeführt werden.
4.6. Datenimport /-export aus anderen bzw. in andere Softwareapplikationen und Migration in andere Dateiformate, die auf Kundenwunsch durchgeführt werden.
4.7. Vom Kunden auf ausdrücklichen Wunsch vor Ort durchgeführte Arbeiten, die über Telefon oder Fernwartung möglich gewesen wären.
4.8. Technische Einsätze oder Schulungseinsätze außerhalb der Geschäftszeiten (Montag-Donnerstag 07:30-16:00 Uhr, Freitag 07:30-14:30 Uhr) werden mit einem 50 % Aufschlag auf die jeweils geltenden Stundensätze in Rechnung gestellt.
4.9. Medikamenten-, SIS- (Spezialitäten-Informations-System) und Reisetipps Updates des Apothekerverlags sind nicht im Wartungsumfang enthalten. Diese werden über gesonderte Bestellung des Kunden bereitgestellt und gesondert verrechnet.

5. Kundenobliegenheiten
5.1. Softwareprobleme sind durch den Kunden unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
5.2. Der Kunde hat eine genaue und möglichst vollständige Dokumentation der durchgeführten Arbeitsschritte und Fehlermeldungen des Systems zu übermitteln.
5.3. In Daten auftretende Fehler sind im Originalzustand zu belassen oder ausreichend zu dokumentieren.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Daten täglich auf einem hierfür geeigneten, externen Datenträger zu sichern (kopieren). Datenverluste, die aufgrund fehlender, nicht regelmäßiger (täglicher) oder fehlerhafter Datensicherung auftreten, hat der Kunde alleine zu verantworten und kann CompuGroup hierfür nicht haftbar gemacht werden
5.5. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm regelmäßig in digitaler Form zur Verfügung gestellten Updates einzuspielen. Schäden die durch Nichteinspielen der Updates entstehen, hat der Kunde alleine zu verantworten und kann CompuGroup hierfür nicht haftbar gemacht werden.

6. Rechnungslegung und Zahlungskonditionen
6.1. Die monatliche Wartungsgebühr errechnet sich anhand der jeweiligen Modulzusammenstellung. Wird der Programmumfang um weitere Softwaremodule erweitert, erhöht sich die Wartungsgebühr entsprechend.
6.2. Die Wartungsgebühr wird quartalsweise bzw. jährlich im Voraus berechnet und ist nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist CompuGroup ab dem achten Tag nach Fälligkeit für die Dauer des Verzuges von der Leistungspflicht befreit. Dies bedeutet, dass CompuGroup eine Supportsperre über den säumigen Kunden verhängen kann. Bleibt der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug, kann CompuGroup die Wartungsvereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen (siehe oben 2.3).
6.3. CompuGroup behält sich das Recht vor, die jährliche Wartungsgebühr einer Anpassung entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindex (VPI 2005 bzw. dessen amtlicher Nachfolger) zu unterziehen, wobei die neue Indexzahl Ausgangsbasis für die Berechnung weiterer Anpassungen ist.
6.4. Eine allfällige Erhöhung der Softwarewartungsgebühr wird mit Rechnungslegung zu Beginn des neuen Geschäftsjahres bekannt gegeben und tritt am ersten Tag der Verrechnungsperiode in Kraft.

7. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Unterlagen und Informationen über die beiderseitigen Unternehmen und Produkte vertraulich zu behandeln und Dritten nur insoweit zugänglich zu machen, als dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich ist, sowie die betroffenen Dritten ebenfalls zu dieser Vertraulichkeit zu verpflichten.

8. Haftungsbestimmungen

8.1. CompuGroup haftet lediglich für Schäden, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8.2. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach mit einem durchschnittlichen Jahresentgelt beschränkt.
8.3. Eine Haftung für Folgeschäden (insb. Daten- und Programmverlust), bloße Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zulässig ist. Sofern ein solcher Ausschluss nicht zulässig ist, gilt die Haftungsbeschränkung gemäß oben 8.2. vereinbart.
8.4. CompuGroup haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Kassen, der Ärzte- oder Apothekerkammer oder Dritten zur Verfügung gestellten und durch CompuGroup nach bestem Wissen erfassten Daten. Keinesfalls haftet CompuGroup für etwaige Schäden, die durch inkorrekte oder unvollständige Datenübermittlung entstehen könnten.

9. Vertragsänderung
9.1. CompuGroup behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen dieses Wartungsvertrags vorzunehmen. CompuGroup wird den Kunden rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen zwei Wochen ab Zugang schriftlich widerspricht. CompuGroup wird den Kunden darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
9.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags können ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Abweichende mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind nicht verbindlich.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich bereits jetzt, die nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt.
10.2. Es gilt Österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN- Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von CompuGroup, Gerichtsstand ist Landesgericht Steyr. Es gelten weiters die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CompuGroup.
 

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